Business to Government (B2G)

Redaktion
Ayunis

Definition

Business to Government (B2G) bezeichnet die Geschäftsbeziehung zwischen privatwirtschaftlichen Unternehmen und der öffentlichen Hand, also Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Im Mittelpunkt stehen die Lieferung von Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen, die nach den Regeln des öffentlichen Vergaberechts beschafft werden.

Auf einen Blick

  • Business to Government (B2G) umfasst alle Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland und der EU.
  • Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bildet seit der Vergaberechtsreform 2016 die zentrale Rechtsgrundlage für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte.
  • Die EU-Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungsaufträge liegen seit dem 1. Januar 2024 bei 221.000 Euro für klassische Auftraggeber und 143.000 Euro für oberste Bundesbehörden.
  • Das jährliche Beschaffungsvolumen der öffentlichen Hand in Deutschland wird auf rund 500 Milliarden Euro geschätzt (BMWK, 2023).
  • Bundesbehörden akzeptieren seit dem 27. November 2020 ausschließlich elektronische Rechnungen im Format XRechnung gemäß E-Rechnungsverordnung.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen durch Losaufteilung, vereinfachte Nachweise und elektronische Vergabeverfahren leichter am B2G-Markt teilnehmen können.
  • GovTech-Unternehmen sind ein wachsendes Segment im Business to Government und liefern digitale Fachverfahren, KI-Lösungen und souveräne Cloud-Dienste an Behörden.

Einordnung und Kontext

Business to Government (B2G) ist neben Business to Business (B2B) und Business to Consumer (B2C) das dritte zentrale Geschäftsmodell der modernen Wirtschaft. In Deutschland ist der öffentliche Sektor einer der größten Auftraggeber überhaupt: Bund, Länder und Kommunen beschaffen Waren und Dienstleistungen in einer Größenordnung, die nach Schätzungen des Bundeswirtschaftsministeriums bei rund 500 Milliarden Euro pro Jahr liegt. Damit ist B2G ein strategisch bedeutender Markt, der jedoch eigenen Spielregeln folgt. Das öffentliche Vergaberecht stellt sicher, dass Aufträge transparent, diskriminierungsfrei und im Wettbewerb vergeben werden.

Kernmerkmale und Funktionsweise

B2G unterscheidet sich von rein privatwirtschaftlichen Geschäftsbeziehungen durch klar geregelte Verfahren, formale Anforderungen und eine starke Bindung an Recht und Verwaltungspraxis. Charakteristisch sind:

  • Formelle Vergabeverfahren: Aufträge werden in der Regel über offene oder nicht offene Verfahren, Verhandlungsverfahren oder den wettbewerblichen Dialog vergeben.
  • Transparenz und Wettbewerb: Bekanntmachungen werden auf nationalen Plattformen wie der e-Vergabe-Plattform des Bundes oder europaweit über TED (Tenders Electronic Daily) veröffentlicht.
  • Eignungs- und Zuschlagskriterien: Bieter müssen Eignung, Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen; der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.
  • Lange Vertragslaufzeiten: Rahmenverträge über mehrere Jahre sind im B2G-Bereich verbreitet und bieten Planungssicherheit.
  • Elektronische Abwicklung: Vergabe, Angebotsabgabe und Rechnungsstellung erfolgen zunehmend digital über XRechnung, Peppol und e-Vergabe-Systeme.

Rechtlicher Rahmen

Der rechtliche Rahmen für Business to Government in Deutschland ist mehrstufig aufgebaut und folgt europäischen Vorgaben. Maßgeblich sind:

  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4: Regelt Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Die letzte umfassende Reform trat am 18. April 2016 in Kraft.
  • Vergabeverordnung (VgV): Konkretisiert das Vergabeverfahren für klassische öffentliche Auftraggeber.
  • Unterschwellenvergabeordnung (UVgO): Gilt für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte und ist in Bund und den meisten Ländern eingeführt.
  • EU-Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU: Setzen den europäischen Rahmen, der durch nationales Recht umgesetzt wird.
  • E-Rechnungsverordnung (ERechV): Verpflichtet Auftragnehmer des Bundes seit dem 27. November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung im Format XRechnung.

Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre angepasst. Seit dem 1. Januar 2024 gelten für klassische öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge 221.000 Euro, für oberste und obere Bundesbehörden 143.000 Euro und für Bauaufträge 5.538.000 Euro (Stand: Mai 2026). Unterhalb dieser Werte greift nationales Vergaberecht mit geringeren Formanforderungen.

Anwendung in der Praxis

Die Bandbreite typischer B2G-Geschäfte ist groß. Eine kommunale IT-Firma kann einen Wartungsvertrag mit der Stadtverwaltung schließen, ein mittelständischer Bauunternehmer eine Schule sanieren, ein internationaler Konzern Verteidigungsgüter an die Bundeswehr liefern. Im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung entstehen zunehmend neue B2G-Felder:

  • GovTech-Lösungen: Spezialisierte Anbieter liefern digitale Fachverfahren, Bürgerportale und KI-Anwendungen für Behörden. Ayunis bietet mit Ayunis Core eine souveräne, DSGVO-konforme KI-Plattform für den öffentlichen Sektor.
  • Souveräne Cloud-Dienste: Bundes- und Landesbehörden beschaffen zunehmend Cloud-Leistungen, die in Deutschland gehostet und nach BSI-Grundschutz betrieben werden.
  • Beratungs- und Implementierungsleistungen: Externe Dienstleister begleiten Verwaltungsdigitalisierungsprojekte, etwa zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
  • Standardgüter und Daseinsvorsorge: Von Büromaterial über Fahrzeuge bis zur Energieversorgung deckt B2G den gesamten operativen Bedarf des Staates ab.

Herausforderungen und Grenzen

Der Einstieg in den B2G-Markt ist für Unternehmen mit spezifischen Hürden verbunden. Vergabeverfahren sind formell, dokumentationsintensiv und langwierig. Vom ersten Kontakt bis zur Beauftragung können Monate, in komplexen Fällen über ein Jahr vergehen. Die Anforderungen an Eignungsnachweise, Sicherheitskonzepte und Vertragsbedingungen sind hoch. Für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet dies einen erheblichen Vorbereitungsaufwand. Gleichzeitig bietet B2G stabile Zahlungsströme, geringes Ausfallrisiko und langfristige Geschäftsbeziehungen. Die laufende Digitalisierung der Vergabe, etwa über die e-Vergabe-Plattform des Bundes und die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), senkt die Einstiegshürden schrittweise.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

  • B2B (Business to Business): Geschäftsbeziehungen zwischen privatwirtschaftlichen Unternehmen, ohne Bindung an das öffentliche Vergaberecht.
  • B2C (Business to Consumer): Geschäfte zwischen Unternehmen und privaten Endkunden, geprägt von Verbraucherschutzrecht.
  • G2G (Government to Government): Austausch und Kooperation zwischen Behörden, etwa bei der Datenweitergabe nach dem Once-Only-Prinzip.
  • G2C (Government to Citizen): Leistungsbeziehung zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern, typisch für E-Government-Angebote.

Häufige Fragen

Was bedeutet Business to Government (B2G)?
Business to Government bezeichnet Geschäftsbeziehungen, in denen Unternehmen Waren oder Dienstleistungen an Behörden auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene verkaufen. B2G unterliegt den Regeln des öffentlichen Vergaberechts und unterscheidet sich dadurch deutlich von B2B oder B2C.

Welche Gesetze regeln öffentliche Aufträge in Deutschland?
Maßgeblich sind das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) und die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Oberhalb bestimmter Auftragsvolumina greifen zusätzlich die EU-Vergaberichtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU.

Wie hoch sind die EU-Schwellenwerte im Vergaberecht?
Seit dem 1. Januar 2024 gelten für Liefer- und Dienstleistungsaufträge 221.000 Euro bei klassischen öffentlichen Auftraggebern und 143.000 Euro bei obersten Bundesbehörden. Für Bauaufträge liegt der Schwellenwert bei 5.538.000 Euro.

Wie können kleine und mittlere Unternehmen am B2G-Markt teilnehmen?
KMU profitieren von der gesetzlichen Pflicht zur Losaufteilung, der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) und elektronischen Vergabeplattformen. Eine Registrierung bei den e-Vergabe-Portalen des Bundes und der Länder ist der erste Schritt zur Angebotsabgabe.

Was ist die e-Rechnungspflicht im B2G-Bereich?
Auftragnehmer des Bundes müssen seit dem 27. November 2020 elektronische Rechnungen im Format XRechnung über die zentralen Rechnungseingangsplattformen (ZRE/OZG-RE) einreichen. Die Pflicht beruht auf der E-Rechnungsverordnung (ERechV) und setzt die EU-Richtlinie 2014/55/EU um.

Welche Rolle spielt GovTech im Business to Government?
GovTech-Unternehmen liefern digitale Fachverfahren, KI-Lösungen und souveräne Cloud-Dienste an die öffentliche Verwaltung. Sie zählen zu den am stärksten wachsenden Segmenten im B2G-Markt und unterstützen Behörden bei der Umsetzung von Verwaltungsdigitalisierung und Onlinezugangsgesetz.

Fazit

Business to Government (B2G) ist ein strategisch bedeutender, rechtlich klar geregelter Markt mit einem geschätzten Volumen von rund 500 Milliarden Euro pro Jahr in Deutschland. Wer im B2G erfolgreich sein will, muss Vergaberecht, formale Anforderungen und die spezifische Kultur der öffentlichen Verwaltung verstehen. Mit der fortschreitenden Digitalisierung der Vergabeverfahren, der Verbreitung elektronischer Rechnungen und dem Wachstum des GovTech-Sektors entstehen neue Chancen, gerade auch für mittelständische und spezialisierte Anbieter.

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Quellen

  1. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Öffentliche Aufträge und Vergabe. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/oeffentliche-auftraege-und-vergabe.html (abgerufen: Mai 2026)
  2. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4 Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ (Stand: Mai 2026)
  3. Vergabeverordnung (VgV). https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/ (Stand: Mai 2026)
  4. E-Rechnungsverordnung (ERechV) vom 13. Oktober 2017. https://www.gesetze-im-internet.de/erechv/ (Stand: Mai 2026)
  5. Delegierte Verordnung (EU) 2023/2495 zur Anpassung der Schwellenwerte ab 1. Januar 2024, Amtsblatt der EU. https://eur-lex.europa.eu/ (abgerufen: Mai 2026)
  6. Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern: e-Vergabe-Plattform des Bundes. https://www.evergabe-online.de/ (abgerufen: Mai 2026)
  7. Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT): Standard XRechnung. https://www.xoev.de/de/xrechnung (abgerufen: Mai 2026)