KI-Kennzeichnungspflicht: Was Kommunen ab sofort beachten müssen

Seit dem 2. August 2026 ist die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte in Kraft. Für viele Kommunen stellt sich jetzt eine ganz praktische Frage: Was muss wann wie gekennzeichnet werden?

Frank Schönfelder
Senior Marketing Manager

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob ein KI-unterstützte Text gekennzeichnet werden muss, hängt von Inhalt und Kontext ab.
  • Chatbots und KI-Sprachsysteme müssen sich beim ersten Kontakt als KI zu erkennen geben.
  • Für Kommunen relevant: öffentliche Mitteilungen, Presseinformationen und Bürgerkommunikation müssen gekennzeichnet werden.
  • Eine interne Transparenzstrategie spart Aufwand und schafft Rechtssicherheit.
  • Für Inhalte, die vor dem 2. August 2026 veröffentlicht wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.

Was der EU AI Act konkret regelt

Artikel 50 der KI-Verordnung verpflichtet Betreiber von KI-Systemen zur Transparenz gegenüber den Nutzenden. Das klingt abstrakt, lässt sich aber auf drei konkrete Situationen zuspitzen:

  1. KI-generierte oder wesentlich bearbeitete Texte mit öffentlichem Informationscharakter müssen als solche gekennzeichnet werden.
  2. KI-generierte Bilder, Audio oder Videos, die echt wirken könnten (sogenannte Deepfakes), müssen eindeutig markiert sein.
  3. KI-Chatbots und automatisierte Kommunikationssysteme müssen Nutzende beim ersten Kontakt darüber informieren, dass sie mit einer KI interagieren.

Wichtig: Die Pflichten gelten verhältnismäßig. Wer KI zur Rechtschreibkorrektur nutzt oder Texte mit KI-Unterstützung verbessert, ohne dass die KI den inhaltlichen Kern produziert hat, ist nicht kennzeichnungspflichtig.

Was das für Kommunen konkret bedeutet

Kommunen produzieren täglich Inhalte, die öffentlichen Informationscharakter haben: Pressemitteilungen, Ratsprotokolle, Bürgerbriefe, Informationstexte auf der Website. Genau hier greift die Pflicht.

Ein paar Beispiele aus dem Verwaltungsalltag:

Kennzeichnungspflichtig:

  • Eine Pressemitteilung, die vollständig oder überwiegend von einer KI formuliert wurde
  • Ein Informationsartikel auf der Gemeinde-Website zu einer lokalpolitischen Entscheidung, der per KI erstellt wurde
  • Ein KI-Chatbot auf der Rathauswebsite, der Bürger:innen bei Anliegen berät
  • Ein KI-generiertes Bild des neuen Feuerwehrhauses im Bürgerbrief, das wie ein Foto wirkt

Nicht kennzeichnungspflichtig:

  • Formulartexte oder Vorlagen, die ein Mitarbeiter mit KI-Hilfe sprachlich überarbeitet hat
  • Übersetzungen von Verwaltungstexten durch KI
  • Grafische Illustrationen oder abstrakte Symbole, die offensichtlich keine Realität abbilden
  • Interne Dokumente ohne Öffentlichkeitsbezug

Wie die Kennzeichnung aussehen kann

Die EU-Leitlinien schreiben keine bestimmte Form vor. Eine einfache, verständliche Kennzeichnung genügt. Bewährte Formulierungen:

  • „Dieser Text wurde mit Unterstützung einer KI erstellt."
  • „KI-generiertes Bild"
  • „Sie chatten mit einem KI-Assistenten."

Für Chatbots gilt: Der Hinweis muss beim Start der Unterhaltung sichtbar sein. Eine einmalige Anzeige reicht in der Regel aus.

Für Texte genügt ein kurzer Hinweis am Ende des Beitrags oder in einem allgemeinen Transparenzbereich der Website, sofern dort klar auf die betreffenden Inhalte verwiesen wird.

Übergangsfrist nicht vergessen

Wer bereits vor dem 2. August 2026 KI-generierte Inhalte veröffentlicht hat, muss diese nicht sofort nachrüsten. Für solche Inhalte gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Wer diese Frist nutzen will, sollte jetzt eine Bestandsaufnahme starten, um rechtzeitig fertig zu sein.

Praxistipp: Eine interne Transparenzstrategie spart Aufwand

Statt bei jedem Inhalt eine Einzelfallprüfung durchzuführen, empfiehlt sich eine einfache interne Regelung. Das muss kein aufwendiges Dokument sein – eine Seite reicht:

  • KI-generierte oder überwiegend KI-erstellte Texte mit Öffentlichkeitsbezug erhalten am Ende einen Standardhinweis.
  • KI-generierte Bilder erhalten eine Bildunterschrift.
  • KI-Videos und -Audios erhalten einen Hinweis in der Beschreibung.
  • Chatbots informieren Nutzende beim ersten Kontakt darüber, dass sie mit einer KI sprechen.

Fähigkeiten-Tipp: Kennzeichnung direkt in den Workflow integrieren

Wer Ayunis Core in der Verwaltung einsetzt, kann die Kennzeichnungspflicht direkt in den KI-Workflow einbauen: Eine einfache Fähigkeit stellt sicher, dass jeder KI-generierte Text automatisch mit dem passenden Transparenzhinweis versehen wird – noch bevor er das System verlässt. So ist die Pflicht kein Extraschritt, sondern Teil des normalen Prozesses.

Quellen: Art. 50 EU AI Act | IHK Köln – Transparenzpflichten nach der KI-Verordnung | artificialintelligenceact.eu – Implementation Timeline