Souveränität wird Pflicht: Was der EU Cloud and AI Development Act für Kommunen bedeutet

Seit Jahren ist „digitale Souveränität" ein Versprechen. Mit dem Cloud and AI Development Act (CADA) wird daraus Recht. Am 3. Juni 2026 hat die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der Cloud- und KI-Dienste im öffentlichen Sektor grundlegend neu ordnet. Für Kommunen, die heute noch auf US-amerikanische Cloud-Infrastrukturen setzen, läuft die Uhr.

Frank Schönfelder
Senior Marketing Manager

  • CADA führt vier verbindliche Souveränitätsstufen (Assurance Levels 1–4) für Cloud- und KI-Dienste ein.
  • Öffentliche Stellen müssen künftig Risikobewertungen durchführen und danach beschaffen.
  • Ab Assurance Level 3 sind Anbieter unter US-amerikanischer oder anderer Drittstaatenkontrolle grundsätzlich ausgeschlossen – Ausnahmen nur bei EU-Angemessenheitsbeschluss.
  • Für sensible kommunale Daten gilt Level 3 nach Einschätzung von Ayunis als der entscheidende Maßstab.
  • Das Gesetz befindet sich im EU-Gesetzgebungsverfahren; Beobachter rechnen mit einer Wirksamkeit ab 2027/2028.

Warum die EU jetzt handelt

Die Zahlen sprechen für sich: AWS, Microsoft und Google kontrollieren zusammen rund zwei Drittel des europäischen Cloud-Marktes. Der Marktanteil europäischer Anbieter ist zwischen 2017 und 2022 von 29 auf 15 Prozent gesunken und stagniert dort seither (Synergy Research). Gleichzeitig ermöglichen US-Gesetze wie der CLOUD Act amerikanischen Behörden theoretisch den Zugriff auf Daten, die auf US-kontrollierter Infrastruktur liegen, unabhängig davon, wo die Rechenzentren stehen.

Für eine kommunale Verwaltung, die Bürgerinnen- und Bürgerdaten, Ratssitzungen oder Sozialleistungen verwaltet, ist das keine abstrakte Frage. Es ist eine Frage des Rechts und des Vertrauens.

CADA reagiert mit einem kombinierten Ansatz: Mit dem Ziel, die europäische Rechenzentrumskapazität in fünf bis sieben Jahren zu verdreifachen (rund 200 Mrd. Euro überwiegend privater Investitionen laut Jones-Day-Analyse), beschleunigten Genehmigungsverfahren – und einem klaren Regelwerk für die öffentliche Beschaffung.

Was das für Kommunen konkret bedeutet

Mitgliedstaaten müssen binnen eines Jahres nach Inkrafttreten Risikobewertungen für ihre Tätigkeiten durchführen und festlegen, welches Assurance Level für welche Aufgaben gilt. Öffentliche Stellen dürfen danach nur noch Dienste beschaffen, die das festgelegte Level erfüllen.

Das klingt nach Verwaltungsaufwand. Ist es auch. Aber es ist kalkulierbarer Aufwand – im Unterschied zum Risiko, in zwei Jahren festzustellen, dass der gesamte KI-Stack in der Beschaffung nicht mehr zulässig ist.

Für Kommunen in NIS-2-relevanten Bereichen (kritische Infrastruktur, Wasserversorgung, Stadtwerke) ist der Druck besonders groß. Zur Einordnung: NIS-2 regelt Cybersicherheit, CADA regelt Souveränität – beide Regelwerke greifen ineinander, decken aber unterschiedliche Aspekte ab. Auch für Standardaufgaben wie die Verarbeitung von Bürgerdaten oder die Protokollierung von Ratssitzungen ist Level 3 aus unserer Sicht der sinnvolle Maßstab, sobald personenbezogene oder politisch sensible Inhalte verarbeitet werden.

Die offene Flanke: Sovereignty Washing

CADA löst nicht alle Probleme. Einer der zentralen Kritikpunkte: Level 1 und 2 lassen Drittstaatenkontrolle weiterhin zu, solange Schutzmaßnahmen vorhanden sind. US-Hyperscaler, die europäische Rechenzentren betreiben, erfüllen Level 1 ohne strukturelle Änderungen.

Der europäische Cloud-Anbieterverband CISPE und zivilgesellschaftliche Organisationen warnen daher vor „Sovereignty Washing": dem Vergeben eines Souveränitätslabels für Angebote, die die rechtliche Abhängigkeit vom US-Recht nicht beseitigen.

Microsoft hat 2025 vor dem französischen Senat eingeräumt, keine vollständige Datensouveränität für europäische Kunden garantieren zu können. Die Architektur eines globalen Anbieters ändert sich nicht durch ein europäisches Rechenzentrum.

Kommunen sollten deshalb genau hinschauen, wenn Anbieter künftig mit CADA-Konformität werben. Die entscheidende Frage ist nicht: „Stehen die Server in Deutschland?" Sondern: „Wer hat rechtlich Zugriff auf die Daten?"

Was souveräne KI in der Praxis bedeutet

Souveräne KI für die Verwaltung ist kein Marketingbegriff. Sie hat technische und rechtliche Merkmale, die sich prüfen lassen:

  • Die Software läuft auf Infrastruktur, die vollständig unter europäischer Kontrolle steht – oder on-premise beim Betreiber selbst.
  • Der Quellcode ist einsehbar (Open Source), sodass Audits und SBOM-Anforderungen erfüllbar sind.
  • Kein Anbieter außerhalb der EU hat rechtlichen oder technischen Zugriff auf die verarbeiteten Daten.
  • Die Lösung ist modellunabhängig: Der Wechsel zwischen KI-Modellen ist möglich, ohne an einen einzigen Anbieter gebunden zu sein.

Lösungen, die diese Kriterien erfüllen, sind strukturell auf Level 3 und darüber hinaus ausgerichtet – nicht weil sie ein Zertifikat beanspruchen, sondern weil ihre Architektur es ermöglicht.

Aktueller Stand des Verfahrens

Mit Stand Juli 2026 liegt der Kommissionsentwurf bei Rat und Europäischem Parlament. Inhaltliche Änderungen sind im Trilog zu erwarten; die Grundstruktur aus vier Assurance Levels und verbindlicher Beschaffungspflicht gilt jedoch als politisch stabil. Beobachter rechnen mit einer Wirksamkeit ab 2027/2028.

Jetzt handeln, bevor das Gesetz es erzwingt

Kommunen, die jetzt prüfen, welche Cloud- und KI-Dienste sie einsetzen und welches Assurance Level künftig gefordert sein wird, kaufen sich Zeit. Wer wartet, bis die Verordnung gilt, steht vor Beschaffungsentscheidungen unter Zeitdruck – oft ohne Alternativen im Markt, die kurzfristig einsatzbereit sind.

Die Frage, die Digitalisierungsverantwortliche schon heute beantworten sollten: Welche unserer KI-Dienste würden Level 3 bestehen – und welche nicht?

Wie Ayunis Core Kommunen unterstützt

Ayunis Core ist als Open-Source-KI-Plattform genau für dieses Szenario gebaut: on-premise oder in europäischer Cloud betrieben, modellunabhängig, ohne rechtlichen Zugriff durch Drittstaaten. Wenn Sie prüfen möchten, welche Ihrer bestehenden KI-Anwendungen unter CADA weiter zulässig wären, sprechen Sie uns an – wir begleiten Kommunen bei der Souveränitätsbewertung ihres KI-Stacks.

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