- CADA führt vier verbindliche Souveränitätsstufen (Assurance Levels 1–4) für Cloud- und KI-Dienste ein.
- Öffentliche Stellen müssen künftig Risikobewertungen durchführen und danach beschaffen.
- Ab Assurance Level 3 sind Anbieter unter US-amerikanischer oder anderer Drittstaatenkontrolle grundsätzlich ausgeschlossen – Ausnahmen nur bei EU-Angemessenheitsbeschluss.
- Für sensible kommunale Daten gilt Level 3 nach Einschätzung von Ayunis als der entscheidende Maßstab.
- Das Gesetz befindet sich im EU-Gesetzgebungsverfahren; Beobachter rechnen mit einer Wirksamkeit ab 2027/2028.
Warum die EU jetzt handelt
Die Zahlen sprechen für sich: AWS, Microsoft und Google kontrollieren zusammen rund zwei Drittel des europäischen Cloud-Marktes. Der Marktanteil europäischer Anbieter ist zwischen 2017 und 2022 von 29 auf 15 Prozent gesunken und stagniert dort seither (Synergy Research). Gleichzeitig ermöglichen US-Gesetze wie der CLOUD Act amerikanischen Behörden theoretisch den Zugriff auf Daten, die auf US-kontrollierter Infrastruktur liegen, unabhängig davon, wo die Rechenzentren stehen.
Der Bitkom Cloud Report 2026 zeigt, dass diese Abhängigkeit auch in der Wirtschaft als Problem wahrgenommen wird: 85 Prozent der deutschen Unternehmen halten Deutschland für zu stark abhängig von US-Cloud-Anbietern (Vorjahr: 78 Prozent), 64 Prozent der Cloud-Nutzer überdenken ihre Cloud-Strategie aufgrund der US-Regierungspolitik. Nur 53 Prozent nutzen aktuell deutsche Anbieter, 91 Prozent würden sie jedoch bevorzugen. Und 90 Prozent erwarten von öffentlichen Stellen, stärker auf europäische oder souveräne Cloud-Lösungen zu setzen. Der Staat wird als Vorbild gesehen.
Für eine kommunale Verwaltung, die Bürgerinnen- und Bürgerdaten, Ratssitzungen oder Sozialleistungen verwaltet, ist das keine abstrakte Frage. Es ist eine Frage des Rechts und des Vertrauens.
CADA reagiert mit einem kombinierten Ansatz: Mit dem Ziel, die europäische Rechenzentrumskapazität in fünf bis sieben Jahren zu verdreifachen (rund 200 Mrd. Euro überwiegend privater Investitionen laut Jones-Day-Analyse), beschleunigten Genehmigungsverfahren – und einem klaren Regelwerk für die öffentliche Beschaffung. Zur Einordnung: Europas globaler Rechenzentrumsanteil ist von über 25 Prozent (2015) auf rund 15 Prozent (2024) gesunken; die Leerstandsquote in Europa dürfte Ende 2026 einen historischen Tiefstand von 6,5 Prozent erreichen (Bitkom Position Paper CADA, Juli 2026).
Was das für Kommunen konkret bedeutet
Mitgliedstaaten müssen binnen eines Jahres nach Inkrafttreten Risikobewertungen für ihre Tätigkeiten durchführen und festlegen, welches Assurance Level für welche Aufgaben gilt. Öffentliche Stellen dürfen danach nur noch Dienste beschaffen, die das festgelegte Level erfüllen.
Das klingt nach Verwaltungsaufwand. Ist es auch. Aber es ist kalkulierbarer Aufwand; im Unterschied zum Risiko, in zwei Jahren festzustellen, dass der gesamte KI-Stack in der Beschaffung nicht mehr zulässig ist.
Für Kommunen in NIS-2-relevanten Bereichen (kritische Infrastruktur, Wasserversorgung, Stadtwerke) ist der Druck besonders groß. Zur Einordnung: NIS-2 regelt Cybersicherheit, CADA regelt Souveränität. Beide Regelwerke greifen ineinander, decken aber unterschiedliche Aspekte ab. Auch für Standardaufgaben wie die Verarbeitung von Bürgerdaten oder die Protokollierung von Ratssitzungen ist Level 3 aus unserer Sicht der sinnvolle Maßstab, sobald personenbezogene oder politisch sensible Inhalte verarbeitet werden.
Zwei praktische Punkte, die Kommunen jetzt einplanen sollten: Erstens fehlt bislang eine Kommissions-Guidance, welche Workloads welchem Level zuzuordnen sind. Bitkom fordert diese Klarstellung explizit ein. Ohne sie droht eine uneinheitliche Auslegung durch die Mitgliedstaaten. Zweitens sieht der Entwurf eine Migrationsfrist von 12 Monaten vor, wenn ein Risk-Assessment einen Anbieterwechsel erfordert. Wirtschaftsverbände halten diese Frist für komplexe kommunale IT-Landschaften für unrealistisch und plädieren für risikobasierte Übergangspläne. Kommunale Eigenbetriebe wie Stadtwerke oder IT-Dienstleister sollten zudem prüfen, ob sie durch die neuen Beschaffungsregeln im Wettbewerb mit privaten Anbietern strukturell benachteiligt werden könnten.

Die offene Flanke: Sovereignty Washing
CADA löst nicht alle Probleme. Einer der zentralen Kritikpunkte: Level 1 und 2 lassen Drittstaatenkontrolle weiterhin zu, solange Schutzmaßnahmen vorhanden sind. US-Hyperscaler, die europäische Rechenzentren betreiben, erfüllen Level 1 ohne strukturelle Änderungen.
Der europäische Cloud-Anbieterverband CISPE und zivilgesellschaftliche Organisationen warnen daher vor „Sovereignty Washing": dem Vergeben eines Souveränitätslabels für Angebote, die die rechtliche Abhängigkeit vom US-Recht nicht beseitigen.
Microsoft hat 2025 vor dem französischen Senat eingeräumt, keine vollständige Datensouveränität für europäische Kunden garantieren zu können. Die Architektur eines globalen Anbieters ändert sich nicht durch ein europäisches Rechenzentrum.
Kommunen sollten deshalb genau hinschauen, wenn Anbieter künftig mit CADA-Konformität werben. Die entscheidende Frage ist nicht: „Stehen die Server in Deutschland?" Sondern: „Wer hat rechtlich Zugriff auf die Daten?"
Die andere Seite: Vorsicht vor Überregulierung
Nicht jede Stimme in der Debatte drängt auf maximale Härte. Der Digitalverband Bitkom begrüßt CADA grundsätzlich, warnt in seinem Positionspapier vom Juli 2026 aber vor Überregulierung: Zu breit angelegte Souveränitätsanforderungen könnten den öffentlichen Sektor teurer machen, den Wettbewerb einschränken und Investitionen aus Europa abziehen. Souveränität sei „eine informierte, unabhängige Wahl – keine Autarkie".
Konkret schlägt Bitkom vor, ein Level 0 für unkritische Standard-Workloads einzuführen, damit nicht jeder Verwaltungsvorgang durch das vierstufige Raster muss. Für Kommunen ist das eine wichtige Nuance: In der Praxis wird nicht jede Bürgerkommunikation Level 3 brauchen – aber jede Kommune wird begründen müssen, warum ein Workload welchem Level zugeordnet wird. Die eigentliche Arbeit liegt in dieser Zuordnung, nicht im pauschalen Wechsel des Cloud-Anbieters.
Was souveräne KI in der Praxis bedeutet
Souveräne KI für die Verwaltung ist kein Marketingbegriff. Sie hat technische und rechtliche Merkmale, die sich prüfen lassen:
- Die Software läuft auf Infrastruktur, die vollständig unter europäischer Kontrolle steht oder on-premise beim Betreiber selbst.
- Der Quellcode ist einsehbar (Open Source), sodass Audits und SBOM-Anforderungen erfüllbar sind.
- Kein Anbieter außerhalb der EU hat rechtlichen oder technischen Zugriff auf die verarbeiteten Daten. Wo globale Lieferketten unvermeidbar sind, greifen überprüfbare Kontrollen wie kundeneigene Schlüssel (Customer-managed Keys), Confidential Computing und unabhängige Audits.
- Die Lösung ist modellunabhängig: Der Wechsel zwischen KI-Modellen ist möglich, ohne an einen einzigen Anbieter gebunden zu sein.
Lösungen, die diese Kriterien erfüllen, sind strukturell auf Level 3 und darüber hinaus ausgerichtet – nicht weil sie ein Zertifikat beanspruchen, sondern weil ihre Architektur es ermöglicht.
Aktueller Stand des Verfahrens
Mit Stand Juli 2026 liegt der Kommissionsentwurf bei Rat und Europäischem Parlament. Inhaltliche Änderungen sind im Trilog zu erwarten; die Grundstruktur aus vier Assurance Levels und verbindlicher Beschaffungspflicht gilt jedoch als politisch stabil. Beobachter rechnen mit einer Wirksamkeit ab 2027/2028.
Jetzt handeln, bevor das Gesetz es erzwingt
Kommunen, die jetzt prüfen, welche Cloud- und KI-Dienste sie einsetzen und welches Assurance Level künftig gefordert sein wird, kaufen sich Zeit. Wer wartet, bis die Verordnung gilt, steht vor Beschaffungsentscheidungen unter Zeitdruck – oft ohne Alternativen im Markt, die kurzfristig einsatzbereit sind.
Die Frage, die Digitalisierungsverantwortliche schon heute beantworten sollten: Welche unserer KI-Dienste würden Level 3 bestehen – und welche nicht?
Wie Ayunis Core Kommunen unterstützt
Ayunis Core ist als Open-Source-KI-Plattform genau für dieses Szenario gebaut: on-premise oder in europäischer Cloud betrieben, modellunabhängig, ohne rechtlichen Zugriff durch Drittstaaten. Wenn Sie prüfen möchten, welche Ihrer bestehenden KI-Anwendungen unter CADA weiter zulässig wären, sprechen Sie uns an – wir begleiten Kommunen bei der Souveränitätsbewertung ihres KI-Stacks.
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